Rechtsprechung
LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 56/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Verwertung von Vermögen
Verfahrensgang
- SG Dresden, 11.03.1999 - S 3 AL 4/98
- LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 56/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene …
Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 56/99
Mit Schriftsatz vom 10.03.1999 hat die Klägerin gebeten, das Urteil des BSG, Az.: B 7 AL 118/97, bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.Die Klägerin habe vor Veröffentlichung der Entscheidung des BSG vom 22.10.1998, Az.: B 7 AL 118/97, zu keinem Zeitpunkt vorgetragen, dass das Sparvermögen der Alterssicherung diene.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist ein Vermögen lediglich dann nicht verwertbar, wenn es der Arbeitslose dazu bestimmt hat, der Alterssicherung zu dienen und wenn die objektiven Begleitumstände bei der Anlage des Vermögens - wie etwa Vertragsgestaltung, Alter des Versicherten, Familienverhältnisse - mit der subjektiven Zweckbestimmung im Einklang stehen und diese daher glaubhaft ist (BSG, Urteil vom 22.10.1998, B 7 AL 118/97 R; BSG, Urteil vom 17.10.1996, 7 RAr 2/96; BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 24/96; vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 26.07.2000, L 3 AL 87/97).
- LSG Sachsen, 26.07.2000 - L 3 AL 87/97
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) ; …
Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 56/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist ein Vermögen lediglich dann nicht verwertbar, wenn es der Arbeitslose dazu bestimmt hat, der Alterssicherung zu dienen und wenn die objektiven Begleitumstände bei der Anlage des Vermögens - wie etwa Vertragsgestaltung, Alter des Versicherten, Familienverhältnisse - mit der subjektiven Zweckbestimmung im Einklang stehen und diese daher glaubhaft ist (BSG, Urteil vom 22.10.1998, B 7 AL 118/97 R; BSG, Urteil vom 17.10.1996, 7 RAr 2/96; BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 24/96; vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 26.07.2000, L 3 AL 87/97). - BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung
Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 56/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist ein Vermögen lediglich dann nicht verwertbar, wenn es der Arbeitslose dazu bestimmt hat, der Alterssicherung zu dienen und wenn die objektiven Begleitumstände bei der Anlage des Vermögens - wie etwa Vertragsgestaltung, Alter des Versicherten, Familienverhältnisse - mit der subjektiven Zweckbestimmung im Einklang stehen und diese daher glaubhaft ist (BSG, Urteil vom 22.10.1998, B 7 AL 118/97 R; BSG, Urteil vom 17.10.1996, 7 RAr 2/96; BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 24/96; vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 26.07.2000, L 3 AL 87/97). - BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 63/78
Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 56/99
Der Fortfall von Vermögen während des Zeitraums des Ruhens führt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 04.09.1979, 7 RAr 63/78) lediglich dann zu einer neuen Prüfung der Bedürftigkeit, wenn das Vermögen für das tägliche Leben grob fahrlässig verbraucht wurde.